Es ist Zeit, bei der Photovoltaik Fahrt aufzunehmen! Im Gemeinderat haben wir dazu folgenden Antrag gestellt:
Die Ortsgestaltungssatzung ist um den folgenden Passus zu ergänzen, in dem die Photovoltaikpflicht bei Neubauten geregelt ist:
1. Bei allen Bauanträgen, die ab dem 1. Juli 2023 gestellt werden, besteht grundsätzlich die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen oder den Fassaden der zu errichtenden Gebäude.
2. Von der grundsätzlichen Verpflichtung sind alle Bebauungsplanverfahren erfasst, die ab dem 1. Juli 2023 neu eingeleitet werden.
3. Die Verpflichtung entfällt,
a. wenn die Vertragspartner*innen nachweisen, dass Installation und Betrieb einer Photovoltaikanlage nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich sind. Der Nachweis ist durch ein standardisiertes Verfahren zu führen. Hierzu wird die Verwaltung gebeten, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.
b. bei Nachweis, dass auf den angrenzenden eigenen Außenanlagen bereits Photovoltaik- oder Solarthermie-anlagen vorhanden sind.
c. wenn notwendige technische Voraussetzungen fehlen oder, im Einzelfall begründete, insbesondere städtebauliche Ziele einer Installation von Photovoltaikanlagen entgegenstehen.
Die aktuelle welt- und klimapolitische Lage zwingt uns dazu, bei unserer Energieversorgung deutlich schneller umzusteuern als bisher geplant. Deshalb müssen wir auf kommunaler Ebene alles daransetzen, das vorhandene Potenzial auszuschöpfen und neues zu erschließen – für den Klimaschutz, aber auch um eine größere Energieunabhängigkeit zu erreichen.
Klimaschutz und das Ziel der Klimaneutralität 2040 des Landkreises München sind Anlass für die schnelle Umsetzung. Zusätzlich zur Ausstattung von Bestandsgebäuden mit Photovoltaikanlagen müssen jetzt vor allem neue Gebäude zukunftsfähig geplant werden
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