Kreisgemeinden müssen beim Windkraft- und Photovoltaikausbau weiter Verantwortung übernehmen!

Auf Basis des „Wind-an-Land-Gesetztes“ der Bundesregierung hatten alle Gemeinden die Möglichkeit, dem regionalen Planungsverband aus ihrer Sicht geeignete Windkraftstandorte im Gemeindegebiet zu melden. Die Frist dafür endete am 31.1.23. Fristverlängerungen sind weiter möglich. Bis 2027 muss Bayern 1,1 % seiner Landesfläche für Windkraft ausweisen. Der Landkreis München verfolgt zudem das noch ambitioniertere Ziel, bis 2040 klimaneutral zu sein. Dieses Vorhaben wurde im Kreistag einstimmig auch mit den Stimmen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auf den Weg gebracht. 🔋
👉🏻 Christoph Nadler Vorsitzender unserer Grünen Kreistagsfraktion: „Viele Gemeinden im Landkreis München haben das Angebot schon angenommen und Flächen gemeldet. Andere sind hier noch etwas zurückhaltend und stecken den Kopf in den Sand. Ich appelliere deshalb nochmal an alle, hier vorausschauend zu handeln! Nur so wird vermieden, dass Investoren Windkraftanlagen als privilegierte Bauvorhaben an Standorten ohne Zustimmung der Gemeinden bauen können. Der Klimawandel wartet nicht! Uns muss allen klar sein: Es geht nicht mehr darum, ob und wie viele Windkraftanlagen gebaut werden, sondern wo und wie!“
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